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   FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96   

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https://dejure.org/1998,13466
FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96 (https://dejure.org/1998,13466)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.07.1998 - XIV 407/96 (https://dejure.org/1998,13466)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - XIV 407/96 (https://dejure.org/1998,13466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG
    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Anforderungen an die Absicht, aus der Vermietung einen positiven Gesamtüberschuss zu erzielen; Aufgabe der Absicht, auf Dauer nachhaltige Überschüsse aus dem Grundstück zu erzielen, mit dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Anforderungen an die Absicht, aus der Vermietung einen positiven Gesamtüberschuss zu erzielen; Aufgabe der Absicht, auf Dauer nachhaltige Überschüsse aus dem Grundstück zu erzielen, mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Es verwies zur Begründung auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751.

    Hierbei kommt es entscheidend auf die Absicht an, durch die Erwerbstätigkeit/Vermögensnutzung auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis zu erzielen (sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht).Dementsprechend fällt auch eine Vermietungstätigkeit nur dann unter die Einkunftsart VuV, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmenüber die Werbungskosten zu erwirtschaften; hierbei bleiben nicht steuerbare Veräußerungsgewinne unberücksichtigt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766).

    Im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 25.06.1984 (a.a.O.) ist der BFH bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann und dass die Fremdvermietung regelmäßig in der Absicht ausgeübt wird, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BB 1998, 26).

    Die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht erfordert grundsätzlich eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984, a.a.O.).

    In diesem Fall bleibt es bei der objektiven Beweislast des FA (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 25.06.1984 (a.a.O.) ist der BFH bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann und dass die Fremdvermietung regelmäßig in der Absicht ausgeübt wird, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BB 1998, 26).

    Auch der Hinweis der Kläger auf die BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 80/94, a.a.O. sowie vom 31.03.1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212, vermag der Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 32/80

    Voraussetzung zur Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann zudem die Überschusserzielungsabsicht erst später einsetzen oder wegfallen mit der Folge, dass eine einkommensteuerrechtlich erhebliche Tätigkeit entsprechend später beginnt oder wegfällt (vgl. BFH-Urteilvom 24.09.1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449 m.w.N.).

    Hierbei spielt es keine Rolle, ob man bei der Ermittlung des Totaleinnahmeüberschusses eine Gesamtperiode von 50 oder 100 Jahren zugrunde legt, denn angesichts der vorzeitigen Veräußerung des Objekts war es den Klägern nicht mehr möglich, ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermögensnutzung zu erreichen - wie von der Rechtsprechung gefordert (BFH-Urteil vom 24.09.1985 IX R 32/80, a.a.O.).

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Hierbei handelt es sich um eine innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhandäußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH-Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Auch der Hinweis der Kläger auf die BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 80/94, a.a.O. sowie vom 31.03.1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212, vermag der Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Derartige Ausnahmefälle hat der BFH bisher angenommen, wenn sich der Steuerpflichtige nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie zum Beispiel bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (BFH-Urteil vom 09.02.1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (BFH-Urteil vom 14.09.1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH seien die für den Bereich der Liebhaberei aufgestellten Rechtsgrundsätze bei der Besteuerung des Nutzungswerts eigengenutzter Wohnungen nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 22.10.1993 IX R 35/92, BStBl II 1995, 98).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Die Kläger verweisen zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf den Erlass des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 27.02.1997, DB 1997, 849 sowie auf das BFH-Urteil vom 22.04.1997 IX R 17/96, DB 1997, 1495.
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Derartige Ausnahmefälle hat der BFH bisher angenommen, wenn sich der Steuerpflichtige nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie zum Beispiel bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (BFH-Urteil vom 09.02.1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (BFH-Urteil vom 14.09.1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 223/85

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Erzielung von Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
    Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf das BFH-Urteil vom 07.08.1990 VIII R 220/85, BFH/NV 1991, 294.
  • BFH, 08.03.1988 - VIII R 220/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit wiederholter Außenprüfungen

  • FG Münster, 25.09.1996 - 8 K 5508/94
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